Bundesanstalt für Straßenwesen

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Muss ich Daten liefern?

Grundsätzlich ist zuerst zu klären, ob eine Datenlieferpflicht und/oder eine Kontrollpflicht durch die nationale Stelle vorliegen. Um Ihre Frage „Muss ich Daten liefern?“ zu beantworten, stellen Sie sich bitte folgende Fragen. Sollte für eine dieser Fragen die Antwort „Ja“ lauten, sind Sie verpflichtet Daten über den nationalen Zugangspunkt verfügbar zu machen und eine Eigenerklärung bei der nationalen Stelle abzugeben.

  • Bin ich eine Verkehrsbehörde, Verkehrsbetreiber, Infrastrukturbetreiber oder Anbieter von nachfrageorientierten Verkehrsangeboten und habe mindestens eine Datenart in digitaler Form vorliegen, welche in der delegierten Verordnung zu multimodalen Reiseinformationsdiensten (A) aufgelistet ist?
  • Bin ich eine Straßenverkehrsbehörde und habe mindestens eine Datenart in digitaler Form vorliegen, welche in der delegierten Verordnung zu Echtzeit-Verkehrsinformationen (B) aufgelistet ist?
  • Bin ich ein öffentlicher oder privater Straßenbetreiber und habe mindestens eine Datenart in digitaler Form vorliegen, welche in den delegierten Verordnungen zu Echtzeit-Verkehrsinformationen (B) oder sicherheitsrelevanten Verkehrsmeldungen (C) aufgelistet ist?
  • Bin ich ein Diensteanbieter und habe mindestens eine Datenart in digitaler Form vorliegen, welche in den delegierten Verordnungen zu sicherheitsrelevanten Verkehrsmeldungen (C) oder Informationen zu sicheren Lkw Parkplätzen (E) aufgelistet ist?
  • Bin ich ein öffentlicher oder privater Parkplatzbetreiber und habe mindestens eine Datenart in digitaler Form vorliegen, welche in der delegierten Verordnung zu Informationen zu sicheren Lkw Parkplätzen (E) aufgelistet ist?

Muss ich eine Eigenerklärung abgeben?

Für alle, die unter eine Datenlieferpflicht fallen (siehe die Fragen oben), ist eine Eigenerklärung abzugeben.

Zusätzlich gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Verpflichtung, Eigenerklärungen bei der Nationale Stelle abzugeben, auch ohne Daten an den nationalen Zugangspunkt zu liefern. Dies ist dann der Fall, wenn eine der folgenden Fragen mit „Ja“ beantwortet wird:

  • Bin ich ein Hersteller digitaler Karten oder anderer Diensteanbieter und verwende von Straßenverkehrsbehörden oder Straßenbetreibern bereitgestellte Straßendaten, welche in der delegierten Verordnung zu Echtzeit-Verkehrsinformationen (B) aufgelistet sind?
  • Bin ich ein im Bereich der Verkehrsinformationen tätiger Rundfunkanbieter?

Bin ich sonst von den Delegierten Verordnungen betroffen?

Für Reiseinformationsdienstleister gibt es außerdem Pflichten zur Informationsbereitstellung.

  • Bin ich ein öffentlicher oder privater Anbieter von Reise- und Verkehrsinformationen (bei dem es sich nicht um einen bloßen Informationsübermittler handelt) und biete diese Dienste oder digitale Karten für mindestens einen Verkehrsträger an?

In diesem Fall, finden Sie weitere Informationen auf der Seite zu Reiseinformationsdienstleistern.

Weitere Informationen

Informationen zu Datenlieferungen an den Nationalen Zugangspunkt