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Die Nationale Stelle für Verkehrsdaten wurde durch das Intelligente Verkehrssysteme Gesetz (IVSG) und basierend auf den Erfordernissen aus einigen delegierten Verordnungen der EU geschaffen und mit Aufgaben betraut. Genaueres ist in den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen nachzulesen.
Laut Intelligente Verkehrssysteme Gesetz (IVSG) prüft die Nationale Stelle "nach dem Zufallsprinzip die übermittelte Eigenerklärung der Datenlieferanten auf die Einhaltung der Anforderungen der Spezifikationen, insbesondere auf Ermittlung, Zugänglichkeit, Verfügbarkeit, Austausch, Weiterverwendung, Aktualisierung, Format der Daten, Qualitätsmanagement und Inhalt."
Die Nationale Stelle für Verkehrsdaten wird von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) betrieben. Zuständig dort ist das Referat F5 – Vernetzte Mobilität.
Hilfestellungen zur Beantwortung dieser Frage finden Sie auf der Seite:
Falls Sie auch nach Durchsicht der Seite „Muss ich Daten liefern?“ nicht sicher sind, ob Sie datenliefer- und/oder anderweitig kontrollpflichtig sind, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Im Rahmen der Harmonisierung der Formulare zur Selbsterklärung auf europäischer Ebene und zur Vereinfachung der Prozesse wird für diesen Fall folgendes Vorgehen vorgeschlagen:
Sofern es in Ihren Daten oder Ihrem Dienst keine relevanten Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern gibt, füllen Sie nur einmal das für Sie passende englischsprachige Formular aus und senden es an alle Nationalen Stellen der Länder in denen Sie tätig sind.
Die Nationale Stelle für Verkehrsdaten veröffentlicht selbst keine Liste der am Nationalen Zugangspunkt (dem MDM) verfügbaren Daten. Auf den Seiten des Mobilitäts Daten Marktplatzes MDM können Sie nach verfügbaren Daten recherchieren
Die grundsätzlich an den Nationalen Zugangspunkt zu liefernden Datenarten, sind unter "Verkehrsdaten" aufgelistet.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.