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Die Nationale Stelle für Verkehrs- und Mobilitätsdaten wurde durch das Intelligente Verkehrssysteme Gesetz (IVSG) und basierend auf den Erfordernissen aus einigen delegierten Verordnungen der EU geschaffen und mit Aufgaben betraut. Genaueres ist in den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen nachzulesen.
Laut Intelligente Verkehrssysteme Gesetz (IVSG) prüft die Nationale Stelle "nach dem Zufallsprinzip die übermittelte Eigenerklärung der Datenlieferanten auf die Einhaltung der Anforderungen der Spezifikationen, insbesondere auf Ermittlung, Zugänglichkeit, Verfügbarkeit, Austausch, Weiterverwendung, Aktualisierung, Format der Daten, Qualitätsmanagement und Inhalt."
Die Nationale Stelle für Verkehrs- und Mobilitätsdaten wird von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) betrieben. Zuständig dort ist das Referat F5 – Vernetzte Mobilität.
Hilfestellungen zur Beantwortung dieser Frage finden Sie auf der Seite:
Falls Sie auch nach Durchsicht der Seite „Muss ich Daten liefern?“ nicht sicher sind, ob Sie datenliefer- und/oder anderweitig kontrollpflichtig sind, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die Nationale Stelle für Verkehrs- und Mobilitätsdaten veröffentlicht selbst keine Liste der am Nationalen Zugangspunkt (dem MDM) verfügbaren Daten. Auf den Seiten des Mobilitäts Daten Marktplatzes MDM können Sie nach verfügbaren Daten recherchieren.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.