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Folgende gesetzliche Grundlagen gibt es für die Arbeit der Nationalen Stelle für Verkehrsdaten:
Delegierte Verordnungen der EU haben unmittelbare Wirksamkeit in den EU Mitgliedstaaten. Folgende delegierte Verordnungen zu der oben genannten Richtlinie gibt es:
Für die Nationale Stelle für Verkehrs- und Mobilitätsdaten sind die delegierten Verordnungen zu A, B, C und E relevant.