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Im Gesetz über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (IVSG) wird die Einrichtung einer Nationalen Stelle für Verkehrsdaten gefordert. Die Nationale Stelle wird seit Ende 2017 bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) betrieben.
Laut IVSG prüft die Nationale Stelle "nach dem Zufallsprinzip die übermittelte Eigenerklärung der Datenlieferanten auf die Einhaltung der Anforderungen der Spezifikationen, insbesondere auf Ermittlung, Zugänglichkeit, Verfügbarkeit, Austausch, Weiterverwendung, Aktualisierung, Format der Daten, Qualitätsmanagement und Inhalt."
Nach der Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern sowie den dazugehörigen delegierten Verordnungen gibt es zum Teil für Behörden, Straßen- und Parkplatzbetreiber aber auch private Diensteanbieter die Pflicht gewisse Verkehrs- und Mobilitätsdaten am nationalen Zugangspunkt (dem Mobilitäts Daten Marktplatz – MDM) verfügbar zu machen. Auch müssen von datenlieferpflichtigen Stellen Eigenerklärungen an die Nationale Stelle geschickt werden.
Die Nationale Stelle für Verkehrsdaten prüft die Eigenerklärungen sowie die entsprechenden Daten (stichprobenartig) und fordert gegebenenfalls zu Nachbesserungen auf. Über die Ergebnisse der Prüfungen wird regelmäßig an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie die EU Kommission berichtet.