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Öffentliche oder private Anbieter von Reise- und Verkehrsinformationen (bei denen es sich nicht um bloße Informationsübermittler handelt), die solche Dienste oder digitale Karten für mindestens einen Verkehrsträger anbieten, müssen nach Art. 7 der Delegierten Verordnung 2017/1926 für multimodale Reiseinformationsdienste anderen Informationsdienstleistern Routenplanungsergebnisse bereitstellen.
Um den Informationsaustausch hierzu zu fördern, veröffentlicht die Nationale Stelle hier eine Liste der Anbieter von Reise- und Verkehrsinformationen, welche sich bei der Nationalen Stelle mittels entsprechendem Formular gemeldet haben. Es werden der Name und die Kontaktdaten des Anbieters mit Angabe der dort verfügbaren Reiseinformationsdienste gelistet. Andere Fragen auf dem Formular betreffen Informationen zur Qualität der Dienste sowie Angaben die der Nationalen Stelle zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach Art. 6 bis 8 der Delegierten Verordnung 2017/1926 dienen.
Mittels folgendem Formular können Sie die Aufnahme in die Liste der Reiseinformationsdienste beantragen. Für verschiedene Dienste, die von Ihnen angeboten werden, verwenden Sie bitte das Formular entsprechend mehrfach.
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